EXPORT+EU
Unverbindliche Hinweise und Vorschläge ohne Rechtsanspruch zur Abwicklung von Exportgeschäften
Lieferungen in EU für Endkunden |
Lieferungen in die EU sind nach Anfrage und gesonderter Ermittlung der Frachtkosten möglich. • Für Endverbraucher wird die deutsche Mwst. berechnet. |
Lieferungen in EU für Unternehmen. |
Lieferungen in die EU sind nach Anfrage und gesonderter Ermittlung der Frachtkosten möglich. • Für Unternehmen mit einer UST-ID kann eine innergemeinschaftliche Mwst.-freie Lieferung erfolgen, hierfür benötigen wir: Ust-IDNr., schriftliche Bestellung durch Bevollmächtigten, Ausweiskopie des Bevollmächtigen oder Handelsregisterauszug. • Die Lieferung kann nur an eine Adresse außerhalb Deutschland erfolgen. |
EXPORT-Lieferungen in Drittländer |
Lieferungen in Länder außerhalb der EU sind nach Anfrage und gesonderter Ermittlung der Frachtkosten möglich. • Lieferung kann per Paketdienst oder Spedition erfolgen, neben den Frachtkosten entstehen dabei Kosten für die Ausfuhranmeldung. • Lieferungen erfolgen generell per Frankatur 20 DAP: Frei Haus, unverzollt, unversteuert. • Der Versender bezahlt lediglich Fracht und Ausfuhr. Der Empfänger trägt alle anderen Kosten. • Bei einer direkten Lieferung durch uns organisiert erstellen wir direkt eine Rechnung ohne Mwst. |
Speziell für Schweizer Kunden ist die Lieferung in Grenznähe interessant. Folgende Möglichkeiten gibt es: |
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EXPORT in Drittländer |
Selbstexport für Endkunden bei Grenzübertritt: • Sie müssen unsere Handelsrechnung (in 2 oder 3-facher Ausführung) beim deutschen Zoll vor Grenzübertritt abstempeln lassen. • Teilweise gibt es je nach Grenzstelle spezielle zusätzliche Formulare. Wir benötigen zur Erstattung der Mwst. unbedingt: • Für die Erstellung der Gutschrift und Rücküberweisung berechnen wir eine Aufwandspauschale von 25 Euro. • Bei einer Lieferung nach Deutschland/EU für den Selbstexport erstellen wir direkt eine Rechnung ohne Mwst, behalten aber die Mwst. bis zum Erhalt der Ausfuhranmeldung als Kaution ein. • Zeitraum für Rücksendung der Rechung max. 3 Monate ab Kaufdatum. |
EXPORT in Drittländer |
Selbstexport für Endkunden oder Gewerbekunden bei Grenzübertritt im ATLAS Verfahren: • Hierfür melden wir beim Zoll die Ausfuhr an und erstellen ein Ausfuhrdokument welches beim deutschen Zoll vor Ausreise abgescannt werden muss. Danach erhalten wir automatisch vom Zoll eine Ausfuhrbestätigung. • Unbedingt muss hierbei vorab die Grenzstelle definiert werden und die Ausfuhr ist nur innerhalb der jeweiligen Geschäftszeiten der Grenzstelle möglich ! • Für die Ausfuhranmeldung im Atlasverfahren berechnen wir 35 Euro • Bei einer Lieferung nach Deutschland/EU für den Selbstexport mit Atlas erstellen wir direkt eine Rechnung ohne Mwst, behalten aber die MWST. bis zum Erhalt der Ausfuhranmeldung als Kaution ein. |